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Donum vitae und die Kirche

Verein für Schwangerenberatung | Gegründet 1999

1995 wurde gesetzlich geregelt, dass Abtreibung unter bestimmten Voraussetzungen nach Beratung durch anerkannte Stellen straffrei bleiben sollte. Es bahnte sich ein Konflikt zwischen den katholischen Bischöfen und den Politikern an. Bereits 1993 hatte der Erzbischof von Fulda, Dyba, den katholischen Beratungsstellen verboten, Beratungsscheine auszustellen.

Die Auseinandersetzung mit dem Thema auf Bundes- und Bistumsebene spielte für die Kommunalpolitik im Kreis Kleve zunächst keine Rolle. Anfang 1995 sprach sich, wie Pressesprecher > Peter Hohl (Kevelaer) damals mitteilte, die CDU-Kreistagsfraktion dafür aus, den jährlichen Zuschuss für die Schwangerenberatung der Arbeiterwohlfahrt um 5.000 Mark aufzustocken. Wenige Monate danach zeigte sich der Konflikt in seiner ganzen Tragweite: Papst Johannes Paul II. mahnte in einem Brief an die deutschen Bischöfe, dass die Kirche nicht mitschuldig werden dürfe an der Tötung Ungeborener. Beratungsscheine auszustellen und damit den Weg zur Abtreibung zu öffnen, sei katholischen Schwangerenberatungsstellen nicht erlaubt.

Im Kreis Kleve nahmen die Grünen dieses Nein zu Beratungsscheinen im Herbst 1996 zum Anlass, die Einstellung der finanziellen Förderung katholischer Beratungsstellen im Kreis zu fordern. MdL > Dr. Helmut Linssen verurteilte in einem Schreiben an die katholischen Kirchengemeinden und Schwangerenberatungsstellen den Vorstoß der Grünen als "skandalös".

Unterdessen wurde deutlich, dass in der Beratungsfrage zwischen den Bischöfen in Deutschland und der Kirchenleitung in Rom erhebliche Differenzen bestanden. Im Mai 1997 legten - mit Ausnahme von Erzbischof Dyba - die Diözesanbischöfe dem Papst dar, weshalb sie für eine Fortsetzung kirchlicher Beratung plädierten. Johannes Paul II. reagierte darauf mit einem zweiten Brief Mitte Januar 1998: Eindringlich bat er, auf die Ausstellung von Beratungsscheinen durch katholische Stellen zu verzichten - eine Bitte, die einer Anweisung gleichkam, die praktisch einer Anweisung gleichkam.

Im Mai 1998 erreichte der Konflikt die Kreistagspolitik in Kleve. Die SPD befragte die Kreisverwaltung, wie in Zukunft die Schwangerschaftskonfliktberatung im Kreis Kleve sichergestellt werde, wenn die katholischen Beratungsstellen „keine Beratungsscheine mehr ausstellen dürfen“.

Im Kreis Kleve gab es zu dieser Zeit zwei Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, nämlich die der Arbeiterwohlfahrt (Kleve, Wiesenstraße 31-32) und die des Sozialdienstes Katholischer Frauen (Kleve, Turmstraße 36). Der SKF beriet, so war dem Antwortschreiben der Kreisverwaltung zu entnehmen, jährlich rund 330 bis 350 Frauen. Im Jahr zuvor seien „38 reine Schwangerschaftskonfliktberatungsfälle gezählt“ worden. Die Arbeiterwohlfahrt habe 556 Beratungen benannt, wovon 198 auf Schwangerschaftskonfliktfälle entfallen seien. In gleicher Anzahl seien Beratungsscheine ausgestellt worden. Daraus ließ sich ableiten, dass im Kreis Kleve im Jahr um die 200 Abtreibungen „rechtlich möglich“ gemacht worden waren - ob sie alle auch durchgeführt worden waren, blieb ungeklärt.

Die Kreisverwaltung betonte in der Antwort, daß sie eine „neue“ Situation „derzeit“ nicht sehe. Es werde im Kreis Kleve „wie bisher beraten“. Auch von einer „Problemverlagerung in die Niederlande“ gehe die Verwaltung nicht aus, weil dort die Kosten für eine Abtreibung selbst zu tragen seien. „Solange in Deutschland und im Kreisgebiet Beratungsscheine zu erhalten sind, werden die betroffenen Frauen diese Stellen aufsuchen, auch, um gegebenenfalls einen Beleg für die Krankenkasse zu bekommen, die die Kosten für die Beendigung der Schwangerschaft trägt.“

Im ganzen Land wurde das Thema im Herbst 1998 überaus kontrovers und scharf diskutiert. Empörung löste der Kölner Erzbischof Kardinal Meisner aus, als der die Abtreibungspille RU 486 mit dem KZ-Gas Zyklon B verglich. Mit diesem Fehlgriff (von dem sich Meisner später distanzierte) exponierte sich der Kölner Kardinal unter den deutschen Bischöfen, die in ihrer Mehrheit die bis dahin gültige Beratungspraxis befürworteten. Der Konflikt zwischen den Bischöfen und Rom nahm dramatische Züge an, wie die Biografie von Karl Lehmann (D. Deckers, Der Kardinal. Karl Lehmann. München 2002) enthüllte.

Im Februar 1999 beschloss die Vollversammlung der Bischofskonferenz, den Papst um Zustimmung zu ihrem "Beratungs- und Hilfeplan" zu bitten. Ein Ausstieg aus staatlicber Beratung war nach diesem Plan nicht vorgesehen. Und im Juni bekräftigte Lehmann als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz: "Die katholische Kirche ist und bleibt in der gesetzlichen Schwangeren-Konfliktberatung." Aber noch im selben Monat kam aus Rom eine klare Anweisung des Papstes an die deutschen Bischöfe: In den katholischen Beratungsstellen durften keine Scheine mehr ausgestellt werden. Dem folgten die Bischöfe zwar nicht, aber sie ordneten an, dass künftig jede Beratungsbestätigung am Ende mit der Aussage versehen sei: ,,Diese Bescheinigung kann nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden."

Logo donum vitaeIm September wurde von der früheren Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Rita Waschbüsch, die Gründung des Vereins "Donum vitae" angekündigt. Unter diesem Namen wollten Laien anstelle der Bischöfe eine "katholisch geprägte" Konfliktberatug im gesetzlichen Rahmen garantieren und den Beratungsschein ausstellen. Kardinal Lehmanns Einspruch, durch Rom ausgelöst, folgte umgehend: Es gebe keine verschiedenen Rechte für Laien, Bischöfe oder Priester. Was den katholischen Beratungsstellen nicht erlaubt sei, könne auch "Donum vitae" nicht erlaubt sein. Noch vor Weihnachten 1999 räumte Lehmann ein, er sehe keine Alternative mehr zum Verzicht auf die Ausstellung eines Beratungsscheins in katholischen Beratungsstellen. Die Entscheidung des Papstes sei eindeutig.

Der Bischof von Münster, > Dr. Reinhard Lettmann, der sich engagiert für ein Verbleiben der Kirche in der Schwangerenberatung stark gemacht hatte, sah für eine "katholische Beratung" außerhalb der Kirche, so wie sie der Verein "Donum vitae" plante, kaum eine Chance. Wer ein geistliches Amt in der Kirche habe, dürfe den Verein nicht fördern oder in ihm mitarbeiten. Das gelte auch für Mitarbeiterinnen der Caritas und des Sozialdienstes katholischer Frauen. Lettmann wünschte sich allerdings ein "freundliches Miteinander" von kirchlichen Stellen und dem Verein "Donum vitae", der ab 2001 in mehreren Städten des Bistums Münster mit seiner Arbeit begann. Bereits im September 2000 war in Xanten der Verein "Frauen beraten / Donum Vitae - Verband unterer Niederrhein e.V.« gegründet worden. "Wir leisten keinerlei aktive Hilfe bei Abtreibungen«, hob die Landesgeschäftsführerin von "Donum vitae", Bernadette Rüggeberg, hervor.

Während sich Beratungsstellen des Vereins am Niederrhein einrichteten, wurden auch die katholischen Beratungsstellen gestärkt. Ende 2005 zog die hauptamtlich besetzte Schwangerenberatungsstelle des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) in neue Räume an der Amsterdamer Straße 18 in Kevelaer ein. „Eine Filiale der Liebe Gottes zu sein, wünsche ich diesem Haus“, sagte Pfarrer > Richard Schulte Staade bei der Segnung.

Unterdessen etablierte sich der Verein "Donum vitae" und stieß besonders mit seinen Präventionsprogrammen bei Jugendlichen in Schulen auf überaus großes Interesse. Kreisweit bietet der Verein solche Informationsveranstaltungen - getrennt für Jungen und Mädchen. Die CDU im Kreis Kleve zeigt keine Berührungsängste gegenüber dem Verein "Donum vitae" und unterstützt dessen Vorbeugungsbemühungen zum Beispiel durch einen gespendeten "Verhütungsmittel-Koffer", den die Landtagsabgeordneten Margret Voßeler und Dr. Günther Bergmann im April 2013 überreichten. „Unsere präventive Arbeit wird immer stärker nachgefragt, wir freuen uns daher sehr über die großzügige Spende“, wurde die Vorsitzende des Vereins, Theresia Wagner-Richter, zitiert.

Dazu im Gegensatz sieht sich "Donum Vitae" verschärfter Kritik aus den Reihen der Bischöfe ausgesetzt. Der Verein, der in Deutschland über 200 Beratungsstellen unterhält und jährlich rund 50.000 Frauen berät, stehe „in offenem Widerspruch zu den Anweisungen des Heiligen Vaters“, hatte Nuntius Giovanni Lajolo bereits Ende 2000 im Auftrag der Glaubenskongregation festgestellt. Auch die Bischöfe distanzierten sich 2006 eindeutig: Es handele sich um "eine Vereinigung außerhalb der katholischen Kirche“, die mit Caritas und dem Sozialdienst katholischer Frauen nicht zusammenarbeiten dürfe. Mehrmals wurde betont, dass Gläubige "nicht nur auf eine leitende Mitarbeit bei donum vitae e. V., sondern auf jegliche Form der Unterstützung verzichten" sollten. Bevor sich Alois Glück zum Präsidenten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken wählen ließ, ließ er seine Ämter bei "Donum vitae" ruhen, um kein Veto der Bischöfe gegen seine Wahl zu provozieren.

Auch der Limburger Diözesanbischof > Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst, gebürtig aus Twisteden, formulierte seine entschiedene Ablehnung: Der Verein sei "mitverantwortlich für einen negativen Bewusstseinswandel". Die Entscheidung gegen ein Kind könne nicht vom Recht gedeckt werden, betonte der "Familienbischof" im Jahr 2010.

© Martin Willing 2012, 2013