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Verein für Schwangerenberatung | Gegründet 1999
1995 wurde
gesetzlich geregelt, dass Abtreibung unter bestimmten Voraussetzungen
nach Beratung durch anerkannte Stellen straffrei bleiben sollte. Es
bahnte sich ein Konflikt zwischen den katholischen Bischöfen und den
Politikern an. Bereits 1993 hatte der Erzbischof von Fulda, Dyba, den
katholischen Beratungsstellen verboten, Beratungsscheine auszustellen.
Die Auseinandersetzung mit dem Thema auf Bundes- und
Bistumsebene spielte für die Kommunalpolitik im Kreis Kleve zunächst
keine Rolle. Anfang 1995 sprach sich, wie Pressesprecher
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Peter Hohl (Kevelaer) damals
mitteilte, die CDU-Kreistagsfraktion dafür aus, den jährlichen Zuschuss
für die Schwangerenberatung der Arbeiterwohlfahrt um 5.000 Mark
aufzustocken. Wenige Monate danach zeigte sich der Konflikt in seiner
ganzen Tragweite: Papst Johannes Paul II. mahnte in einem Brief an die
deutschen Bischöfe, dass die Kirche nicht mitschuldig werden dürfe an
der Tötung Ungeborener. Beratungsscheine auszustellen und damit den Weg
zur Abtreibung zu öffnen, sei katholischen Schwangerenberatungsstellen
nicht erlaubt.
Im Kreis Kleve nahmen die Grünen dieses Nein zu
Beratungsscheinen im Herbst 1996 zum Anlass, die Einstellung der
finanziellen Förderung katholischer Beratungsstellen im Kreis zu
fordern. MdL
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Dr. Helmut Linssen
verurteilte in einem Schreiben an die katholischen Kirchengemeinden und
Schwangerenberatungsstellen den Vorstoß der Grünen als "skandalös".
Unterdessen wurde deutlich, dass in der Beratungsfrage zwischen den
Bischöfen in Deutschland und der Kirchenleitung in Rom erhebliche
Differenzen bestanden. Im Mai 1997 legten - mit Ausnahme von Erzbischof
Dyba - die Diözesanbischöfe dem Papst dar, weshalb sie für eine
Fortsetzung kirchlicher Beratung plädierten. Johannes Paul II. reagierte
darauf mit einem zweiten Brief Mitte Januar 1998: Eindringlich bat er,
auf die Ausstellung von Beratungsscheinen durch katholische Stellen zu
verzichten - eine Bitte, die einer Anweisung gleichkam, die praktisch
einer Anweisung gleichkam.
Im Mai 1998 erreichte der Konflikt die Kreistagspolitik in Kleve. Die
SPD befragte die Kreisverwaltung, wie in Zukunft die
Schwangerschaftskonfliktberatung im Kreis Kleve sichergestellt werde,
wenn die katholischen Beratungsstellen „keine Beratungsscheine mehr
ausstellen dürfen“.
Im Kreis Kleve gab es zu dieser Zeit zwei
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, nämlich die der
Arbeiterwohlfahrt (Kleve, Wiesenstraße 31-32) und die des Sozialdienstes
Katholischer Frauen (Kleve, Turmstraße 36). Der SKF beriet, so war dem
Antwortschreiben der Kreisverwaltung zu entnehmen, jährlich rund 330 bis
350 Frauen. Im Jahr zuvor seien „38 reine
Schwangerschaftskonfliktberatungsfälle gezählt“ worden. Die
Arbeiterwohlfahrt habe 556 Beratungen benannt, wovon 198 auf
Schwangerschaftskonfliktfälle entfallen seien. In gleicher Anzahl seien
Beratungsscheine ausgestellt worden. Daraus ließ sich ableiten, dass im
Kreis Kleve im Jahr um die 200 Abtreibungen „rechtlich möglich“ gemacht
worden waren - ob sie alle auch durchgeführt worden waren, blieb ungeklärt.
Die Kreisverwaltung betonte in der Antwort, daß sie eine „neue“
Situation „derzeit“ nicht sehe. Es werde im Kreis Kleve „wie bisher
beraten“. Auch von einer „Problemverlagerung in die Niederlande“ gehe
die Verwaltung nicht aus, weil dort die Kosten für eine Abtreibung
selbst zu tragen seien. „Solange in Deutschland und im Kreisgebiet
Beratungsscheine zu erhalten sind, werden die betroffenen Frauen diese
Stellen aufsuchen, auch, um gegebenenfalls einen Beleg für die
Krankenkasse zu bekommen, die die Kosten für die Beendigung der
Schwangerschaft trägt.“
Im ganzen Land wurde das Thema im Herbst 1998 überaus kontrovers und
scharf diskutiert. Empörung löste der Kölner Erzbischof Kardinal Meisner
aus, als der die Abtreibungspille RU 486 mit dem KZ-Gas Zyklon B
verglich. Mit diesem Fehlgriff (von dem sich Meisner später
distanzierte) exponierte sich der Kölner Kardinal unter den deutschen
Bischöfen, die in ihrer Mehrheit die bis dahin gültige Beratungspraxis
befürworteten. Der Konflikt zwischen den Bischöfen und Rom nahm
dramatische Züge an, wie die Biografie von Karl Lehmann (D. Deckers, Der
Kardinal. Karl Lehmann. München 2002) enthüllte.
Im Februar 1999 beschloss die Vollversammlung der Bischofskonferenz, den
Papst um Zustimmung zu ihrem "Beratungs- und Hilfeplan" zu bitten. Ein
Ausstieg aus staatlicber Beratung war nach diesem Plan nicht vorgesehen.
Und im Juni bekräftigte Lehmann als Vorsitzender der Deutschen
Bischofskonferenz: "Die katholische Kirche ist und bleibt in der
gesetzlichen Schwangeren-Konfliktberatung." Aber noch im selben Monat
kam aus Rom eine klare Anweisung des Papstes an die deutschen Bischöfe:
In den katholischen Beratungsstellen durften keine Scheine mehr
ausgestellt werden. Dem folgten die Bischöfe zwar nicht, aber sie
ordneten an, dass künftig jede Beratungsbestätigung am Ende mit der
Aussage versehen sei: ,,Diese Bescheinigung kann nicht zur Durchführung
straffreier Abtreibungen verwendet werden."
Im
September wurde von der früheren Präsidentin des Zentralkomitees der
deutschen Katholiken, Rita Waschbüsch, die Gründung des Vereins "Donum
vitae" angekündigt. Unter diesem Namen wollten Laien anstelle der
Bischöfe eine "katholisch geprägte" Konfliktberatug im gesetzlichen
Rahmen garantieren und den Beratungsschein ausstellen. Kardinal Lehmanns
Einspruch, durch Rom ausgelöst, folgte umgehend: Es gebe keine verschiedenen Rechte für Laien,
Bischöfe oder Priester. Was den katholischen Beratungsstellen nicht
erlaubt sei, könne auch "Donum vitae" nicht erlaubt sein. Noch vor
Weihnachten 1999 räumte Lehmann ein, er sehe keine Alternative mehr zum
Verzicht auf die Ausstellung eines Beratungsscheins in katholischen
Beratungsstellen. Die Entscheidung des Papstes sei eindeutig.
Der Bischof von Münster,
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Dr. Reinhard Lettmann, der sich engagiert für
ein Verbleiben der Kirche in der Schwangerenberatung stark gemacht
hatte, sah für eine "katholische Beratung" außerhalb der Kirche, so wie
sie der Verein "Donum vitae" plante, kaum eine Chance. Wer ein
geistliches Amt in der Kirche habe, dürfe den Verein nicht fördern oder
in ihm mitarbeiten. Das gelte auch für Mitarbeiterinnen der Caritas und
des Sozialdienstes katholischer Frauen. Lettmann wünschte sich
allerdings ein "freundliches Miteinander" von kirchlichen Stellen und
dem Verein "Donum vitae", der ab 2001 in mehreren Städten des Bistums
Münster mit seiner Arbeit begann. Bereits im September 2000 war in
Xanten der Verein "Frauen beraten / Donum Vitae - Verband unterer
Niederrhein e.V.« gegründet worden. "Wir leisten keinerlei aktive Hilfe
bei Abtreibungen«, hob die Landesgeschäftsführerin von "Donum vitae",
Bernadette Rüggeberg, hervor.
Während sich Beratungsstellen des Vereins am Niederrhein einrichteten,
wurden auch die katholischen Beratungsstellen gestärkt. Ende 2005 zog
die hauptamtlich besetzte Schwangerenberatungsstelle des Sozialdienstes
katholischer Frauen (SkF) in neue Räume an der Amsterdamer Straße 18 in
Kevelaer ein. „Eine Filiale der Liebe Gottes zu sein, wünsche ich diesem
Haus“, sagte Pfarrer
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Richard Schulte Staade
bei der Segnung.
Unterdessen etablierte sich der Verein "Donum vitae" und stieß besonders
mit seinen Präventionsprogrammen bei Jugendlichen in Schulen auf überaus
großes Interesse. Kreisweit bietet der Verein solche
Informationsveranstaltungen - getrennt für Jungen und Mädchen. Die CDU
im Kreis Kleve zeigt keine Berührungsängste gegenüber dem Verein "Donum
vitae" und unterstützt dessen Vorbeugungsbemühungen zum Beispiel durch
einen gespendeten "Verhütungsmittel-Koffer", den die
Landtagsabgeordneten Margret Voßeler und Dr. Günther Bergmann im April
2013 überreichten. „Unsere präventive Arbeit wird immer stärker
nachgefragt, wir freuen uns daher sehr über die großzügige Spende“,
wurde die Vorsitzende des Vereins, Theresia Wagner-Richter, zitiert.
Dazu im Gegensatz sieht sich "Donum Vitae" verschärfter Kritik aus den
Reihen der Bischöfe ausgesetzt. Der Verein, der in Deutschland über 200
Beratungsstellen unterhält und jährlich rund 50.000 Frauen berät, stehe
„in offenem Widerspruch zu den Anweisungen des Heiligen Vaters“, hatte
Nuntius Giovanni Lajolo bereits Ende 2000 im Auftrag der
Glaubenskongregation festgestellt. Auch die Bischöfe distanzierten sich
2006 eindeutig: Es handele sich um "eine Vereinigung außerhalb der
katholischen Kirche“, die mit Caritas und dem Sozialdienst
katholischer Frauen nicht zusammenarbeiten dürfe. Mehrmals wurde betont,
dass Gläubige "nicht nur auf eine leitende Mitarbeit bei donum vitae e.
V., sondern auf jegliche Form der Unterstützung verzichten" sollten.
Bevor sich Alois Glück zum Präsidenten des Zentralkomitees der deutschen
Katholiken wählen ließ, ließ er seine Ämter bei "Donum vitae" ruhen, um
kein Veto der Bischöfe gegen seine Wahl zu provozieren.
Auch der Limburger Diözesanbischof
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Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst,
gebürtig aus Twisteden, formulierte seine entschiedene Ablehnung: Der
Verein sei "mitverantwortlich für einen negativen Bewusstseinswandel".
Die Entscheidung gegen ein Kind könne nicht vom Recht gedeckt werden,
betonte der "Familienbischof" im Jahr 2010.