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KEVELAER (6)

Der Päpstliche Segen

Privileg des Kevelaerer Pastors seit 1884

Bischof Bode in KevelaerDie Wallfahrtszeit Kevelaer, die vom 1. Mai bis 1. November dauert, wird stets auch mit Spendung des > Päpstlichen Segens beendet.

Dr. Franz-Josef Bode, Bischof
von Osnabrück, erteilte zum Abschluss der Wallfahrtszeit 2008 den Päpstlichen Segen im Forum Pax Christi zu Kevelaer.
Foto: Martin Willing

Das Privileg, einen Päpstlichen Segen erteilen zu dürfen, wurde 1884 dem Pastor im Wallfahrtsort Kevelaer, > Joseph van Ackeren, von Papst Leo XIII. verliehen; es überträgt sich auf den jeweils amtierenden Wallfahrtsrektor. Seit der Verleihung des Privilegs können die Gläubigen in Kevelaer den päpstlichen Segen an den Festtagen Maria Heimsuchung (2.7.), Mariä Himmelfahrt (15.8.), Mariä Geburt (8.9.) und Maria Königin (1.11.) empfangen.

Das Recht zur Erteilung des Päpstlichen Segens ist an die Person des Kevelaerer Pastors gebunden. In aller Regel delegiert er dieses Recht zu den vier marianischen Hochfesten an eine hochgestellte Persönlichkeit der Kirche, die zu Gast im Wallfahrtsort weilt.

Mit dem Segensprivileg für den Marienwallfahrtsort (1884) und der Gnadenbildkrönung (1892) erkannte der Heilige Vater Kevelaer endgültig als einen der bedeutendsten Marienwallfahrtsorte nördlich der Alpen an und stützte ihn gegen die Säkularisierungswelle, die das Land damals erfasst hatte.

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© Martin Willing 2012, 2013