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Privileg des Kevelaerer Pastors seit 1884
Die Wallfahrtszeit Kevelaer, die vom 1. Mai bis 1. November dauert, wird stets auch mit Spendung des > Päpstlichen Segens beendet.
Dr. Franz-Josef Bode,
Bischof
von Osnabrück, erteilte zum Abschluss der Wallfahrtszeit 2008 den
Päpstlichen Segen im Forum Pax Christi zu Kevelaer.
Foto: Martin Willing
Das Privileg, einen Päpstlichen Segen erteilen
zu dürfen, wurde 1884 dem Pastor im Wallfahrtsort Kevelaer,
>
Joseph van
Ackeren, von Papst Leo XIII. verliehen; es überträgt sich auf den
jeweils amtierenden Wallfahrtsrektor. Seit der Verleihung des Privilegs
können die Gläubigen in Kevelaer den päpstlichen Segen an den Festtagen
Maria Heimsuchung (2.7.), Mariä Himmelfahrt (15.8.), Mariä Geburt (8.9.)
und Maria Königin (1.11.) empfangen.
Das Recht zur Erteilung des Päpstlichen Segens ist an die Person des
Kevelaerer Pastors gebunden. In aller Regel delegiert er dieses Recht zu
den vier marianischen Hochfesten an eine hochgestellte Persönlichkeit
der Kirche, die zu Gast im Wallfahrtsort weilt.
Mit dem Segensprivileg für den Marienwallfahrtsort (1884) und der
Gnadenbildkrönung (1892) erkannte der Heilige Vater Kevelaer endgültig
als einen der bedeutendsten Marienwallfahrtsorte nördlich der Alpen an
und stützte ihn gegen die Säkularisierungswelle, die das Land damals
erfasst hatte.
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© Martin Willing 2012, 2013