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An
der Tankstelle oder im Geschäft erlebe ich immer wieder das gleiche
Theater: Ich stecke die EC-Karte in das Lesegerät und höre schon, wie
die Kassiererin sagt: "Anders herum!" Dann schiebe ich sie, die Karte,
erneut in den Schlitz und höre nun nichts mehr. Die Frau nimmt die
Karte, die natürlich wieder falsch steckt, heraus und fummelt sie
irgendwie richtig hinein.
Drei von vier Einsteckmöglichkeiten
sind falsch: EC-Kartenlesegerät.
Sie haben vier Möglichkeiten, die EC-Karte einzuführen: 1. Sie sehen den
Magnetstreifen links, schieben rein - falsch! 2. Sie sehen den
Magnetstreifen rechts, schieben rein - völlig falsch! 3. Sie sehen den
Magnetstreifen nicht, aber er ist noch da, jedoch auf der Rückseite, und
zwar rechts - vollkommen falsch! 4. Sie sehen den Magnetstreifen nicht,
nun aber ist er hinten links - Bingo! Die Karte wird erkannt, Ihr Konto
wird erleichtert.
Was mich noch mehr ärgert als meine zwei bis drei Fehlversuche, die die
Regel sind, ist die Wirkung auf die Kassiererin, die, je nach
Veranlagung, mildherzig oder mitleidig denkt, dass der tüddelige Opi heute nicht gut
drauf ist.
Warum, fällt mir gerade ein, passiert mir das nie am Geldautomaten in
der Sparkasse und nur im Geschäft oder in der Tankstelle? Die Antwort
ist ganz einfach: Beim Geldautomaten schiebt man die EC-Karte waagerecht
rein, und kein Mensch käme auf die Idee, sie auf dem Kopf zu halten. Bei
den mobilen Lesegeräten aber muss man das Ding in der Regel senkrecht
versenken. Und das kann der Deutsche als solcher natürlich nicht: Er
muss nun waagerecht denken, senkrecht handeln und dabei auch noch rechts
und links beachten.
Die Folgen sind bekannt: Menschen wie ich, die sich Bedienungsfehler
erlauben, werden von der Bedienung als altsackmäßige Kartenheinis
eingestuft und dadurch diskriminiert.
Klarer Fall! Die Kartenlesegeräte sind verfassungswidrig.
Donnerstag, 6. September 2012
© Martin Willing 2012