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  Blattus Martini | ACH SO!

Nach Unfallschaden: Alle Forderungen an die Reparaturwerkstatt abtreten?

Wertminderung zu verschenken

Foto zeigt Euromünzen und EuroscheineDie meisten Autohalter unterschreiben nach einem Unfall nur zu gerne eine Abtretungserklärung: Die Reparaturwerkstatt bringt den Wagen wieder in Schuss und übernimmt den kompletten Papierkram. Frohgemut wartet der Halter darauf, dass ihm sein Auto im einwandfreien Zustand übergeben wird. Er empfindet es als angenehm, dass die Werkstatt den Schaden direkt mit der Versicherung abrechnet. Das ist es auch - besonders für die Werkstatt. Denn das Geld, das die Versicherung über die Reparaturkosten hinaus für die Wertminderung zahlt, findet zuweilen nicht den Weg auf das Konto des Halters, sondern wird als köstliche Zusatzgratifikation von der Werkstatt verbucht.

Das ist mitnichten eine Unterschlagung, wenn der Fahrzeughalter sämtliche Forderungen aus dem Unfallschaden an die Werkstatt abgetreten hat. Und das tun viele, weil kaum einer weiß, dass die Versicherung über den Unfallschaden hinaus auch für die Wertminderung zahlt. Unfallwagen erzielen bekanntlich erheblich geringere Verkaufspreise als unfallfreie Autos. Wer also ein Abtretungsformular in der Werkstatt unterschreibt, muss aufpassen, ob er damit zugleich auch auf seine Ausgleichszahlung verzichtet.

Die Autofahrer können nicht damit rechnen, dass sie immer an eine Werkstatt geraten wie im folgenden Fall: Deren Buchhaltung beschwerte sich bei der Versicherung, dass mehr Geld überwiesen worden sei, als die Reparatur gekostet habe. Als geklärt war, dass der überschießende Betrag die Wertminderung des reparierten Unfallwagens ausglich, überwies das Autohaus diesen Betrag brav an den Autohalter.

Es soll vorgekommen sein, dass Werkstätten das vergessen...

Donnerstag, 16. August 2012

© Martin Willing 2012