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    SACHBEGRIFFE |
Canisianer

Als Weltpriester-Kongregation in Kevelaer 1854 gegründet:
„Kongregation unter dem Schutz der schmerzhaften Mutter“

Mit Zwangsauflösung der Klöster (1802) in der Franzosenzeit verloren Kevelaer und Wallfahrt, Priesterhaus und Pfarrgemeinde St. Antonius mit den Oratorianern ihre führende klerikale Organisation. Sechs Wallfahrtsrektoren wurden allein in der Amtszeit von Pastor > Johann Heinrich Krickelberg (1817-1863) berufen.

Um die Krise zu bewältigen, beauftragte Bischof Johann Georg Müller (Münster) > Johann Bernhard Brinkmann, Regeln für eine neue Weltpriester-Kongregation zu entwerfen. Müller übertrug 1854 Brinkmann die Verwaltung der Wallfahrt in Kevelaer  und die Leitung der „Kongregation unter dem Schutz der schmerzhaften Mutter“.

Als Nachfolge-Organisation der Oratorianer, die sich ganz auf den Wallfahrtsort konzentriert hatten, entwickelte sich die neue Kongregation nicht. 1855 errichtete die Gemeinschaft mit Haus Hall in Gescher ein Erziehungsheim für notleidende und gefährdete Jugendliche und entfernte sich damit vom Ziel, das Bischof Müller mit der Gründung verfolgt hatte. 1866 zu einer kirchlichen Kongregation durch den Bischof erhoben, nannte sie sich nun „Kongregation der Brüder der christlichen Liebe“ zu Kevelaer und Hall. Haus Hall wurde Mutterhaus.

Mit der Berufung des Weltpriesters > Joseph van Ackeren sowohl zum Pastor von St. Antonius als auch zum Rektor der Wallfahrt (1863) wurde deutlich, dass der ursprüngliche Plan, an die Oratorianer-Epoche mit einer neuen Weltpriester-Kongregation für die Wallfahrtsleitung anzuknüpfen, aufgegeben war. Gleichwohl blieb die „Kongregation der Brüder der christlichen Liebe“ unmittelbar dem Bischof unterstellt, der für die jeweilige Ordensleitung einen Weltpriester berief. Die Gemeinschaft arbeitete zwar wie viele andere Orden auch, besaß aber im Gegensatz zu diesen nicht das Recht, aus ihren eigenen Reihen einen Oberen zu wählen.

Der lange schwelende Konflikt spitzte sich 1949 zu, als die römische „Religiosen-Kongregation“ die „Kongregation der Brüder der christlichen Liebe“ für „illegal“ erklärte; die Satzung der Gemeinschaft stimme nicht mit dem geltenden Ordensrecht überein. Unter Bischof Michael Keller gab sich die Ordensgemeinschaft eine neue Verfassung und als kirchlicher Orden (1951) mit „Brüdergemeinschaft der Canisianer im christlichen Apostolat“ zum dritten Mal einen Namen.

© Martin Willing 2012, 2013