|
|
|
Als
Weltpriester-Kongregation in Kevelaer 1854 gegründet:
„Kongregation unter dem Schutz der schmerzhaften Mutter“
Mit Zwangsauflösung der Klöster (1802) in der Franzosenzeit verloren
Kevelaer und Wallfahrt, Priesterhaus und Pfarrgemeinde St. Antonius mit
den Oratorianern ihre führende klerikale Organisation. Sechs
Wallfahrtsrektoren wurden allein in der Amtszeit von Pastor
>
Johann
Heinrich Krickelberg (1817-1863) berufen.
Um die Krise zu bewältigen, beauftragte Bischof Johann Georg Müller
(Münster)
> Johann Bernhard Brinkmann, Regeln für eine neue
Weltpriester-Kongregation zu entwerfen. Müller übertrug 1854 Brinkmann
die Verwaltung der Wallfahrt in Kevelaer und die Leitung der
„Kongregation unter dem Schutz der schmerzhaften Mutter“.
Als Nachfolge-Organisation der Oratorianer, die sich ganz auf den
Wallfahrtsort konzentriert hatten, entwickelte sich die neue
Kongregation nicht. 1855 errichtete die Gemeinschaft mit Haus Hall in
Gescher ein Erziehungsheim für notleidende und gefährdete Jugendliche
und entfernte sich damit vom Ziel, das Bischof Müller mit der Gründung
verfolgt hatte. 1866 zu einer kirchlichen Kongregation durch den Bischof
erhoben, nannte sie sich nun „Kongregation der Brüder der christlichen
Liebe“ zu Kevelaer und Hall. Haus Hall wurde Mutterhaus.
Mit der Berufung des Weltpriesters
>
Joseph van Ackeren sowohl zum Pastor
von St. Antonius als auch zum Rektor der Wallfahrt (1863) wurde
deutlich, dass der ursprüngliche Plan, an die Oratorianer-Epoche mit
einer neuen Weltpriester-Kongregation für die Wallfahrtsleitung
anzuknüpfen, aufgegeben war. Gleichwohl blieb die „Kongregation der
Brüder der christlichen Liebe“ unmittelbar dem Bischof unterstellt, der
für die jeweilige Ordensleitung einen Weltpriester berief. Die
Gemeinschaft arbeitete zwar wie viele andere Orden auch, besaß aber im
Gegensatz zu diesen nicht das Recht, aus ihren eigenen Reihen einen
Oberen zu wählen.
Der lange schwelende Konflikt spitzte sich 1949 zu, als die römische
„Religiosen-Kongregation“ die „Kongregation der Brüder der christlichen
Liebe“ für „illegal“ erklärte; die Satzung der Gemeinschaft stimme nicht
mit dem geltenden Ordensrecht überein. Unter Bischof Michael Keller gab
sich die Ordensgemeinschaft eine neue Verfassung und als kirchlicher
Orden (1951) mit „Brüdergemeinschaft der Canisianer im christlichen
Apostolat“ zum dritten Mal einen Namen.