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Beweglicher Feiertag | Am Mittwoch vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahrs
Als er noch gesetzlicher Feiertag war, begingen in schöner ökumenischer
Eintracht evangelische und katholische Christen den Buß- und Bettag.
Seitdem er seinen Staatsschutz verloren hat, "geht keiner mehr hin". Aus
dem Buß- und Bettag wurde im Bewusstsein vieler ein "ehemaliger
evangelischer Feiertag". Die Allermeisten freilich kennen ihn überhaupt
nicht mehr.
Der Buß- und Bettag wurde in Kevelaer oft für Gedenkfeiern genutzt, so
beispielsweise im November 1928, als zur Enthüllung des neuen
Kriegerehrenmals auf dem Friedhof eingeladen wurde (Monumentalskulptur
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Schutzmantelmadonna). Auch die Enthüllung des Wettener Ehrenmals für
die Kriegstoten im Jahr 1955 fand am Buß- und Bettag statt. Und als 1958
in Winnekendonk die neuen Ehrentafeln am Denkmal gezeigt wurden, auf
denen die Namen der Winnekendonker Kriegsopfer stehen, war ebenfalls
Buß- und Bettag.
Sogar in der DDR war der Buß- und Bettag arbeitsfreier Feiertag. Er
wurde 1966 abgeschafft, um die Ausfälle nach Einführung der
Fünf-Tage-Woche zu kompensieren. Seine Abschaffung in der Bundesrepublik
- ab 1990 war er in ganz Deutschland ein gesetzlicher Feiertag - wurde
nicht edler begründet: Er wurde 1995 gestrichen, um die Mehrbelastung
der Arbeitgeber durch die neue Pflegeversicherung durch Mehrarbeit der
Beschäftigten auszugleichen. Nur im Freistaat Sachsen ist der Buß- und
Bettag noch gesetzlich verankert. Dafür zahlen die Arbeitnehmer dort
einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung.
Wer den Buß- und Bettag dennoch im religiösen Sinn begehen will, darf
sich im Rahmen der Feiertagsgesetze an diesem Tag freinehmen. Einen
Urlaubstag kostet das nicht, wohl aber den Tageslohn. Auf den muß der
Beschäftigte verzichten.
Der Buß- und Bettag ist "beweglich" und fällt auf den Mittwoch vor dem
Christkönigssonntag (kath.) beziehungsweise Ewigkeitssonntag (ev.), dem
letzten Sonntag im Kirchenjahr.