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Gefälschtes Fax: Der "Täterkeis" könnte sehr viel größer sein

Vorwürfe gegen Hannes Selders zerbröseln

Fax-GerätDie Fax-Diskutanten in Kevelaer sollten sich davor schützen, Opfer ihrer unzureichenden Kenntnisse auf dem Gebiet der Kommunikationstechnologie zu werden. Was als unwahrscheinlich und schier unmöglich dargestellt wird, nämlich dass ein fremder Dritter ein Fax mit unterdrückter, aber gefälschter Kennung absendet, wurde bereits 1997 in einem rechtsgültigen Urteil des Oberlandgerichts Nürnberg (14.2.1997, 4 U 3193/969) als leicht machbar festgestellt.

Auch der Sonderfall in Kevelaer, dass der Empfänger, nämlich die Stadtverwaltung Kevelaer, in der Lage war, die unterdrückte Kennung zu entziffern, ist nichts Besonderes, sondern gehört in der Branche zum Allgemeinwissen: Jede Behörde, besonders natürlich die Polizei, besitzt das Recht und die technische Möglichkeit, unterdrückte Nummern lesbar zu machen. Der Gesetzgeber hat den Behörden dieses Sonderrecht eingeräumt, damit sie missbräuchliche Benutzung ihrer Empfangsgeräte verfolgen können.

Das Oberlandgericht Nürnberg hat in dem eingangs zitierten Urteil folgende Manipulation als technisch möglich festgestellt:

Weil Telefax-Sendungen so leicht gefälscht oder manipuliert werden können, haben sie vor Gericht kaum Beweiskraft. Die OLG-Richter von Nürnberg sprachen der Absender-Kennung fast keine Aussagekraft zu, weil sie beliebig eingestellt werden könne.

Was bedeutet das für die Kevelaerer "Fax-Affäre"?

Was bleibt? Ein starkes Unbehagen darüber, wie trotz nicht vorhandener Beweise und eines denkbaren, sehr viel größeren Täterkreises als bisher angenommen mit einem honorigen Bürger unserer Stadt umgesprungen wird.

Donnerstag, 31. Januar 2013

© Martin Willing 2012, 2013