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Die
Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster haben nicht nur eine neue Satzung
und Wahlordnung bekommen, sondern auch einen neuen Namen. Der
Pfarrgemeinderat (PGR) wird abgelöst durch den Pfarreirat.
Wie der sich abkürzen wird, ist noch unklar. PR jedenfalls wäre
kein guter Einfall.
Satzung, Wahlordnung und Umbenennung wurden einstimmig vom Diözesanrat
verabschiedet. "Die Neufassung der Statuten war durch die
Veränderungsprozesse im Bistum, nicht zuletzt die Zusammenführung von
vielen Gemeinden, notwendig geworden", meldete die Bischöfliche
Pressestelle am Sonntag. "Durch Fusionen ist die Zahl der Pfarrgemeinden
von einst 689 auf rund 300 gesunken. Die nächsten Wahlen werden im
November 2013 stattfinden."
Was sagt die neue Satzung? Dazu heißt es in der Mitteilung:
Laut Präambel der neuen Satzung dient der Pfarreirat „dem Aufbau einer
lebendigen Pfarrei und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags
der Kirche“. Anders als bei den Kirchenvorstandswahlen, die an diesem
Wochenende stattgefunden haben, liegt das aktive und passive Wahlrecht
bei 16 Jahren. Je nach Größe der Pfarrei können die Räte zwischen zwölf
und 24 Mitglieder haben. Sie tagen in der Regel öffentlich. Die Amtszeit
beträgt vier Jahre.
Ein Pfarreirat kann „zur Wahrnehmung örtlicher Belange“ einen
Gemeindeausschuss einrichten, der im Sinne eines Netzwerkes als
Ansprechgremium „vor Ort“ fungiert. Einmal im Jahr soll der Pfarreirat
künftig zu einem „Pfarrkonvent“ einladen, um die Vielfalt kirchlichen
Lebens erlebbar zu machen und die Arbeit in der Gemeinde zu reflektieren
und kritisch zu begleiten.
Der Diözesanrat beriet abschließend auch den neuen Diözesanpastoralplan,
der für die kommenden fünf Jahre die Schwerpunkte der Seelsorge
verbindlich benennen soll. Sein Grundanliegen sei die Bildung einer
„lebendigen, missionarischen Kirche vor Ort“. Diese sei da gegeben, wo
„der Glaube lebt und Menschen mit Gott und miteinander in Berührung
kommen“.
Der Pastoralplan nenne vier Optionen: "das Aufsuchen und Fördern der
Charismen aller; die Einladung zum Glauben; die Verbindung von Liturgie
und Leben; und die Option für eine dienende Kirche." Das Bistum wolle
die „Haltung einer offenen, einladenden und sich mit den Menschen,
besonders mit den Armen, solidarisch zeigenden Kirche“ fördern. Und:
"Die Pfarreien sehen es als bleibend aktuelle Aufgabe, die menschlichen
Nöte und sozialen Sorgen in den Lebensfeldern der Gemeinden zu
erspüren." - Der Diözesanpastoralplan soll am 1. März 2013 verabschiedet
werden.
Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) will 2014 in Münster tagen und dort
ihre Frühjahrsvollversammlung vom 10. bis 13. März abhalten. Das gab
Bischof Felix Genn am Wochenende vor dem Diözesanrat in Münster bekannt.
Der Bischofskonferenz gehören rund 70 Erzbischöfe, Bischöfe und
Weihbischöfe an. Die Herbstvollversammlungen findet traditionell in
Fulda, die Frühjahrssitzungen wechselnd in den Bistümern statt.
Sonntag, 18. November 2012
© Martin Willing 2012, 2013