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Diözesanrat beschloss neue Satzung und neuen Namen

Pfarreirat löst Pfarrgemeinderat ab

Die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster haben nicht nur eine neue Satzung und Wahlordnung bekommen, sondern auch einen neuen Namen. Der Pfarrgemeinderat (PGR) wird abgelöst durch den Pfarreirat. Wie der sich abkürzen wird, ist noch unklar. PR jedenfalls wäre kein guter Einfall.

Satzung, Wahlordnung und Umbenennung wurden einstimmig vom Diözesanrat verabschiedet. "Die Neufassung der Statuten war durch die Veränderungsprozesse im Bistum, nicht zuletzt die Zusammenführung von vielen Gemeinden, notwendig geworden", meldete die Bischöfliche Pressestelle am Sonntag. "Durch Fusionen ist die Zahl der Pfarrgemeinden von einst 689 auf rund 300 gesunken. Die nächsten Wahlen werden im November 2013 stattfinden."

Was sagt die neue Satzung? Dazu heißt es in der Mitteilung:

Laut Präambel der neuen Satzung dient der Pfarreirat „dem Aufbau einer lebendigen Pfarrei und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche“. Anders als bei den Kirchenvorstandswahlen, die an diesem Wochenende stattgefunden haben, liegt das aktive und passive Wahlrecht bei 16 Jahren. Je nach Größe der Pfarrei können die Räte zwischen zwölf und 24 Mitglieder haben. Sie tagen in der Regel öffentlich. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.

Ein Pfarreirat kann „zur Wahrnehmung örtlicher Belange“ einen Gemeindeausschuss einrichten, der im Sinne eines Netzwerkes als Ansprechgremium „vor Ort“ fungiert. Einmal im Jahr soll der Pfarreirat künftig zu einem „Pfarrkonvent“ einladen, um die Vielfalt kirchlichen Lebens erlebbar zu machen und die Arbeit in der Gemeinde zu reflektieren und kritisch zu begleiten.

Der Diözesanrat beriet abschließend auch den neuen Diözesanpastoralplan, der für die kommenden fünf Jahre die Schwerpunkte der Seelsorge verbindlich benennen soll. Sein Grundanliegen sei die Bildung einer „lebendigen, missionarischen Kirche vor Ort“. Diese sei da gegeben, wo „der Glaube lebt und Menschen mit Gott und miteinander in Berührung kommen“.

Der Pastoralplan nenne vier Optionen: "das Aufsuchen und Fördern der Charismen aller; die Einladung zum Glauben; die Verbindung von Liturgie und Leben; und die Option für eine dienende Kirche." Das Bistum wolle die „Haltung einer offenen, einladenden und sich mit den Menschen, besonders mit den Armen, solidarisch zeigenden Kirche“ fördern. Und: "Die Pfarreien sehen es als bleibend aktuelle Aufgabe, die menschlichen Nöte und sozialen Sorgen in den Lebensfeldern der Gemeinden zu erspüren." - Der Diözesanpastoralplan soll am 1. März 2013 verabschiedet werden.

Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) will 2014 in Münster tagen und dort ihre Frühjahrsvollversammlung vom 10. bis 13. März abhalten. Das gab Bischof Felix Genn am Wochenende vor dem Diözesanrat in Münster bekannt. Der Bischofskonferenz gehören rund 70 Erzbischöfe, Bischöfe und Weihbischöfe an. Die Herbstvollversammlungen findet traditionell in Fulda, die Frühjahrssitzungen wechselnd in den Bistümern statt.

Sonntag, 18. November 2012

© Martin Willing 2012, 2013