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Barbarische Bestrafung im Wandel der Geschichte
Noch heute nehmen sich Staaten das Unrecht heraus, verurteilte Menschen zu
köpfen, aufzuhängen, zu vergiften oder zu erschießen. Zu diesen
Barbaren-Ländern mit praktizierter Todesstrafe zählen außer China und
Japan neben vielen anderen auch die USA. Die DDR schaffte die
Todesstrafe erst 1987 ab. Zuletzt wurden die Delinquenten in
Ostdeutschland von hinten erschossen, zuvor waren sie unter die
Guillotine geschoben und enthauptet worden.
Staatlich geschützte Totschläger verrichteten in Belgien und Dänemark
bis 1950, in den Niederlanden bis 1952, in Spanien bis 1975 und in
Frankreich sogar bis 1977 ihren blutigen Dienst. In diesen und den
meisten anderen europäischen Ländern ist die Todesstrafe inzwischen
abgeschafft. Als einer der Nachzügler kam 1969 der Vatikan in die Pötte
und entfernte diese Bestrafung aus dem Strafregister des Papst-Staates.
Auch der Niederrhein war ein Eldorado für Henker. Herzog Karl von
Geldern bedrohte im April 1528 jeden, der "mit der Lehre Luthers
sich beflecken" und in Privat- oder Wirtshäusern über evangelische
Thesen reden würde, mit der Todesstrafe. Wie am Fließband wurden im Jahr
darauf Anhänger der lutherischen Lehre zu Tode gemartert, nachdem ihre
Gesichter zuvor als Ketzer gebrandmarkt worden waren. Ihr Vermögen
kassierte der katholische Terror-Herzog natürlich ein.
1550 wurden unter Kaiser Karl V. Protestanten hingerichtet: die Männer
geköpft, die Frauen lebendig begraben. Das galt aber nur für die
einsichtigen "Ungläubigen". Wer sich hartnäckig zum Protestantismus
bekannte, wurde als Unbelehrbarer bei lebendigem Leib verbrannt, egal ob
Frau oder Mann. Diese Art der Bestrafung für "Häresie" wurde von König
Philipp II., dem Herrscher über die Spanischen Niederlande und damit
auch über den Raum Geldern/Kevelaer, 1556 ausdrücklich bestätigt.
Die Todesstrafe blieb Jahrhunderte lang an der Tagesordnung. Sie war
gewohnte Bestrafungspraxis am Niederrhein, ohne dass sich darin die
wechselnden Herrscher - mal die Spanier, mal die Preußen, mal die
Franzosen - unterschieden.
In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts gab es hierzulande zum ersten
Mal eine Zeitspanne ohne Todesstrafe. Die Nazis führten sie wieder ein.
Hitler entschied 1936, dass sie künftig mit der Guillotine zu
vollstrecken sei.
In den Niederlanden wurde die Todesstrafe nach dem Überfall durch die
Deutschen (Mai 1940) als Disziplinierungsmittel gegen die eigene Truppe
missbraucht: Sergeant Johan Christiaan Meijer, der seinen Posten
verlassen hatte, war der erste niederländische Soldat, der als
"Deserteur" verurteilt und erschossen wurde.
In der Endphase des Zweiten Weltkriegs fielen Tausende deutscher
Soldaten der Willkürjustiz von Standgerichten zum Opfer, während
Millionen von Menschen nicht einmal den Hauch eines Gerichtsverfahrens
zu spüren bekamen, sondern kaltblütig und fabrikmäßig im deutschen Namen
ermordet wurden.
Die ohnmächtige Wut über die Besetzung und Ausbeutung der Holländer
durch den deutschen Verbrecherstaat brach sich nach
der Befreiung in den Niederlanden Bahn. In keinem anderen europäischen
Land wurden soviele eigene Landsleute als Kollaborateure zur
Rechenschaft gezogen wie in Holland. Die Zahl der 1945 Verhafteten war
so groß, dass sie die Internierungskapazitäten sprengten und die
Gerichte restlos überforderten. Die Sondergerichtsbarkeit der
Niederlande konzentrierte sich alsbald auf die "Haupttäter". Die eigens
für die Bestrafung der schlimmsten Verräter wiedereingeführte
Todesstrafe traf Hunderte Verurteilte, allerdings wurde die Strafe nur
in relativ wenigen Fällen auch vollzogen. Anton Adriaan Mussert war
einer der Todeskandidaten: Der niederländische "Ober-Nazi", unmittelbar
nach der Befreiung am 7. Mai 1945 verhaftet, Ende 1945 zum Tode
verurteilt, wurde 1946 hingerichtet.